Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Dezember 2010

  • Auftragserteilung

Die Auftragserteilung muß schriftlich mit folgenden Angaben erfolgen: Name / Adresse (Stempel u./o. Geschäftsbrief) Tel.- u. Faxnummer Ansprechpartner Bankverbindung Unterschrift.

  • Leistungen

Die VZ/VE werden nach Vereinbarung mit dem AG aufgestellt, während der Mietzeit vorgehalten und nach vorher vereinbartem Termin, oder nach schriftlicher Abmeldung durch den AG wieder entfernt. Tel. Freimeldungen sind nicht bindend, und diesbezügliche Fehler bei tel. Datenübermittlung gehen zu Lasten des AG.

  • Kontrolle

Die VZ/VE werden automatisch alle 14 Tage, sowie nach Rücksprache mit dem AG, durch den AN kontrolliert, und evtl. Unregelmäßigkeiten beseitigt. Weitere Kontrollen sind nicht vorgesehen, werden, falls gefordert, zusätzlich berechnet und müssen durch den AG schriftlich in Auftrag gegeben werden. Zwischen den Kontrollen verpflichtet sich der AG die VZ/VE selbst, oder durch Mitarbeiter zu überprüfen und den AN von Unregelmäßigkeiten schnellstmöglich zu unterrichten. Für in den Zwischenzeiten verschobene, gestohlene oder sonstig veränderte VZ/VE und daraus entstehende Schäden, übernimmt der AN keine Haftung.

  • Sonderleistungen

Sonderleistungen wie außergewöhnliche Aufenthalte vor/nach Auf.-/Abbau müssen schriftlich mit dem AG vereinbart sein.

- Ausnahme: Aufenthalte aus Gründen der Sicherheit oder polizeilicher Notwendigkeit.

  • VZ Stellbedingungen

Neben den Vereinbarungen beider Parteien über Art und Anzahl der VZ/VE, ist deren Aufstellung abhängig von den Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde sowie den Vorschriften der RSA, MVAS, StVO und gegebenenfalls den ZTV-SA, in der jeweils gültigen Fassung.

  • Verluste

Verluste durch Diebstahl und Beschädigung von VZ/VE, gehen in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu Lasten des AG.

  • Gebühren

Für die, bei Auftragsertelung, beantragten Genehmigungen (Anordnungen), werden jeweils Gebühren bei Straßenverkehrsbehörde, Tiefbauamt oder Verkehslenkung Berlin etc. erhoben, die in jedem Fall vom AG zu tragen sind, auch wenn der Auftrag später storniert wird.

  • Storno-Kosten

Bei Halteverboten werden im Normalfall, bei rechtzeitigen Stornierung, keine weiteren Kosten berechnet (Ausnahme siehe "Gebühren).

Bei allen anderen Vorgängen (Anträge auf Einzelanordnung oder Sondernutzung etc.) behalten wir uns vor, bereits angefallenen Arbeitsleistungen in Rechnung zu stellen.

  • Bezahlung

Der Betrag für Auf.- und Abbau wird sofort nach Aufstellung der VZ/VE fällig. Bei längeren Bauvorhaben erhält der Mieter eine monatliche Zwischenabrechnung über die Miete der noch stehenden VZ/VE. Nach Abschluss des Bauvorhabens wird dann die Restmiete fällig. Die Preise sind abhängig von der Mietzeit, sowie der Anzahl der gestellten VZ/VE.

Wichtiger Hinweis: Bei Nichteinhaltung der genannten Zahlungsfristen, behalten wir uns vor, alle VZ/VE ohne Vorankündigung zu beräumen.

  • Vorlauf

Der Vorlauf bis zur Geltung von Halteverboten, beträgt grundsätzlich ca. 7-10 Tage. In Einzelfällen kann dies nach Absprache variieren.

  • Haftung

Der AN übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch, demontierte, beschädigte, oder gestohlene VZ/VE entstehen. Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt mit größt möglicher Sorgfalt. Dennoch kann der AN nicht für Irrtümer seiner Mitarbeiter (z. B. versehendlich falsches Geltungs-Datum auf Halteverboten etc.) haften. Die gelieferten VZ/VE werden vom AN sach.- u. fachgerecht aufgestellt und montiert. Für Schäden jeglicher Art, die durch eigenmächtiges verändern oder umbauen der gestellten Materialien, durch den AG, seine Mitarbeiter, Angehörige anderer Firmen oder Privatpersonen, entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.

  • Reklamationen

Reklamationen über Art u. Anzahl der VZ/VE sowie Stellort u. -Zeit können nur bis 24 Stunden nach Aufstellung der VZ/VE berücksichtigt werden.

  • Baustellenberäumung

Die Beräumung von Baustellen wird nach schriftl. Abmeldung durch den AG unverzüglich veranlaßt. In Einzelfällen kann dies aber einen Zeitraum von bis zu drei Tagen in Anspruch nehmen. Eine Beräumung durch den AG ist grundsätzlich nicht erlaubt.

  • Sonstiges

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen immer der Schriftform (per Fax reicht) und müssen vom jeweils anderen Geschäftspartner schriftlich bestätigt werden.

  • Erläuterungen

VZ = Verkehrszeichen
VE = Verkehrseinrichtungen
AG / AN = Auftraggeber / Auftragnehmer (GIRNDT-DIENSTLEISTUNGEN)

  • Haftungsausschluss

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